Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Download PDF
– Stand Januar 2025 –

Geltungsbereich:

Die vorliegenden AGB gelten für die Beauftragung der Heads by.Johland GmbH, Schlehecken 27, 51429 Bergisch Gladbach, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Stephan Johland durch ein Unternehmen – nachstehend Auftragnehmer genannt – für die Rekrutierung und Vermittlung von Personal gemäß entsprechender vom Auftraggeber vorgegebener Anforderungsprofile auf Basis folgender Bestimmungen:

  1. Die hier getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gelten so lange, bis der Auftragnehmer schriftlich der Änderung einer oder mehrerer der folgenden Klauseln zugestimmt hat.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung geändert werden bzw. sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind beide Parteien verpflichtet, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Gewollten möglichst nahekommt.
  3. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Rekrutierung von Personal und der Vermittlung von Kandidaten mit dem Ziel der Einstellung selbiger beim Auftraggeber. Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer hierfür jeweils ein Stellenprofil oder die entsprechenden Informationen als Grundlage des Vermittlungs- und Rekrutierungsauftrags. Zusätzlich erhält der Auftragnehmer einen Zielkorridor für das Gehalt der jeweiligen Positionen.
  4. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber Kandidaten auf Grundlage des vom Auftraggeber verfassten Stellenprofils. Dabei nutzt der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen geeignete Methoden um potentiell passende Kandidaten zu identifizieren. Dazu gehören unter anderem eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen: Datenbankrecherche – intern und extern, Nutzung beruflicher oder persönlicher Netzwerke/Kooperationspartner und deren Möglichkeiten (offline, online, Social Media – Recherche und Anzeigen), Empfehlungen.
  5. Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, alle ausgetauschten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich Unterlagen von durch den Auftragnehmer empfohlenen Kandidaten nicht an Dritte weiterzugeben. Sollte durch eine vom Auftragnehmer nicht genehmigte Weitergabe von Kandidatenunterlagen an Dritte ein Arbeitsvertrag zwischen dem entsprechenden Kandidaten und Dritten geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, das vereinbarte Honorar an den Auftragnehmer zu entrichten.
  6. Ein Anspruch des Auftragnehmers besteht immer dann, wenn innerhalb von 36 Monaten nach Übermittlung von Kandidatenunterlagen ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber bzw. einem ihm verbundenen Unternehmen und dem entsprechenden Kandidaten geschlossen wird.
  7. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Honorars in vollem Umfang besteht auch, wenn der Auftraggeber den durch den Auftragnehmer empfohlenen Kandidaten für eine andere als die vorher besprochene Position innerhalb des Unternehmens oder des Unternehmensverbundes einstellt.
  8. Sollte sich ein durch den Auftragnehmer empfohlener Kandidat bereits vorab und ohne das Dazutun des Auftragnehmers beim Auftraggeber beworben haben, verpflichtet sich der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der entsprechenden Kandidatenunterlagen durch den Auftragnehmer, diesen davon zu unterrichten. In diesem Fall erbringt der Auftragnehmer keine weiteren Leistungen hinsichtlich des entsprechenden Kandidaten.
    Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer hingegen auf, auch hinsichtlich dieses Kandidaten weiterhin tätig zu sein und kommt es zu einem Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und dem entsprechenden Kandidaten, verpflichtet sich der Auftraggeber, das vereinbarte Honorar in vollem Umfang zu entrichten. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht unverzüglich nach Erhalt der Kandidatenunterlagen davon unterrichtet hat, dass der entsprechende Kandidat sich bereits vorab direkt beim Auftraggeber beworben hat.
  9. Das Honorar, das der Auftragnehmer für jede durch ihn initiierte Kandidatenempfehlung, die anschließend in einem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem durch den Auftragnehmer empfohlenen Kandidaten endet, dem Auftraggeber in Rechnung stellt, berechnet sich anhand des zukünftigen Jahresbruttozielgehaltes zuzüglich aller sonstigen geldwerten vertraglichen Leistungen der ersten 12 Monate des entsprechenden empfohlenen Kandidaten (inkl. Unternehmensanteilen). Für den Fall, dass der Auftraggeber dem Kandidaten einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, wird diese zusätzliche Leistung mit einem Wert von € 12.000 pro Jahr angesetzt.
    Das Honorar berechnet sich nach der folgenden Maßgabe
    a) Bei festangestellten Mitarbeitern: 25% des Jahresbruttozielgehalts (zzgl. aller sonstigen oben genannten geldwerten Leistungen), mindestens € 15.000.
    b) Bei freien Mitarbeitern: 25% vom Gesamt-Projektvolumen (fix + variabel), gültig auch für alle Folgeaufträge, die innerhalb von einem Jahr nach Ende des letzten (Folge-) Auftrags beauftragt werden. Hier gilt als Mindest-Honorar € 5.000.
    Sollte ein Kandidat zunächst als Freelancer, dann fest angestellt werden, addiert sich das Honorar entsprechend.
    Sämtliche Beträge verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MWSt.
  10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unaufgefordert nach Vertragsschluss mit dem durch den Auftragnehmer empfohlenen Kandidaten über dessen entsprechendes Jahresbruttozielgehalt zuzüglich aller sonstigen geldwerten Leistungen schriftlich zu unterrichten.
  11. Das in Rechnung gestellte Honorar wird grundsätzlich in 3 Teilzahlungen berechnet: je 1/3 wird bei Beauftragung (erfolgsunabhängig), bei Vertragsunterzeichnung und am ersten Arbeitstag des Kandidaten beim Auftraggeber fällig (Position 2 und 3 sind rein erfolgsabhängig, abhängig vom Arbeitsantritt des Kandidaten am 1. Arbeitstag). Zahlungsziel: fällig Rechnungserhalt.
  12. Heads by.Johland übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die empfohlenen Kandidaten über die durch den Auftraggeber benötigten Fähigkeiten verfügen. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit von Kandidaten bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Des Weiteren übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit der empfohlenen Kandidaten. Der Auftraggeber trägt mit Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem empfohlenen Kandidaten/Arbeitnehmer die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung.
  13. Die Haftung des Auftragnehmers bei Verletzung der vertraglichen Pflichten und aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten und bei Verzug. In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer auch für Schäden aus fahrlässigen Pflichtverletzungen. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit des Auftraggebers resultieren, haftet der Auftragnehmer ausschließlich für den typischerweise entstehenden Schaden.
  14. Sobald der Auftraggeber den Auftragnehmer mündlich/schriftlich von einer zu besetzenden Stelle in Kenntnis setzt bzw. sobald der Auftraggeber zustimmt, mit einem durch den Auftragnehmer empfohlenen Kandidaten persönlich, telefonisch oder schriftlich in Kontakt zu treten bzw. selbst mit einem Kandidaten in Kontakt tritt oder einen durch den Auftragnehmer empfohlenen Kandidaten einzustellen, ist der Auftraggeber an die Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden.
  15. Reise- und sonstige ggf. anfallende Kosten eines Kandidaten werden auf Verlangen des Kandidaten von dem Auftraggeber getragen, soweit diese nicht in rechtlich zulässiger Weise durch eine Vereinbarung zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber ausgeschlossen wurden. Eine Kostenübernahme für diese Kosten des Kandidaten durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
  16. Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wird unbefristet geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe eines Kündigungsgrundes gekündigt werden. Bei einem Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer empfohlenen Kandidaten nach Kündigung/Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer dennoch den Anspruch auf die Vermittlungsprovision.
  17. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber mit Namen/Logo dauerhaft als Referenz on- und offline und im persönlichen Gespräch zu benennen, auch über die Vertragsdauer hinaus.
  18. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  19. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis und über das Entstehen und dessen Wirksamkeit ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  20. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündlichen Nebenabsprachen bestehen nicht.
  21. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass alle durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Abwicklung des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber unterliegt diesbezüglich den nationalen und europäischen Bestimmungen des Datenschutzes namentlich des deutschen Datenschutzgesetzes (BDSchG) sowie den europäischen Richtlinien zum Datenschutz. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Daten, Nutzung der Daten im Rahmen der Zweckbestimmung sowie Löschung der Daten nach Wegfall der Zweckbestimmung.
  22. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere im Fall des Verlustes von Daten und unbefugten technischen Zugriffen oder Diebstahl.